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Geschäftserfolg beginnt mit der richtigen Immobilie
Erfolgreiche Lottoannahmestelle & Postfiliale in Düsseldorf zu verkaufen – Etablierter Standort seit über 30 Jahren!
Lottoannahmestelle Postfiliale in Düsseldorf
Kurzbeschreibung
RWI 1298
Lottoannahmestelle Postfiliale
Düsseldorf
68
von vorne
Miete
-
-
zzgl. MwSt.
-
2850,.
ja
ja (Gemeinschaftstoilette)
gepflegt
Verbrauchsausweis
Gas
-
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine bestens etablierte Lottoannahmestelle mit integrierter Postfiliale in Düsseldorf. Das Geschäft existiert bereits seit über 30 Jahren am selben Standort und verfügt über einen treuen Kundenstamm.
Attraktives Geschäftskonzept mit stabilen Einnahmen
Neben Lotto und Postdienstleistungen umfasst das Sortiment:
+ Tabakwaren
+ Zeitschriften & Magazine
+ Raucherzubehör
+ Schreibwaren & Briefumschläge
+ Weitere ergänzende Artikel für den täglichen Bedarf
Beste Lage & hohe Kundenfrequenz
- Langjährig eingeführter Standort mit hohem Bekanntheitsgrad
- Gute Laufkundschaft & Stammkunden
- Stabile Umsätze mit weiterem Potenzial
Diese Gelegenheit eignet sich ideal für Existenzgründer oder als Erweiterung für ein bestehendes Geschäft.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Freitag:
Uhr 08:00 - 18:30
Samstag:
Uhr 08:30 - 14:00
Die Öffnungszeiten sind gemäß Mietvertrag auf Zeiten von Uhr 07:00 - Uhr 20:00 Uhr begrenzt.
Ausstattung
Das Geschäft ist mit einer Lottotheke, Postschalter mit Paketwaage, zwei Lotto-Ausfülltischen, einem großen Getränkekühlschrank gestellt von Coca-Cola (kein Alkohol), Kartendrehständer, einem Tabakregal, kleiner Humidor und einem Regalsystem zur Präsentation des Sortiments ausgestattet. Darüber hinaus gibt es eine Kaffeemaschine. Ein kleiner Lagerbereich ist vorhanden.
Das Geschäft verfügt über ein modernes Scanner-Kassensystem.
Lage
Das Geschäft befindet sich an einer vielbefahrenen Strasse. In unmittelbarer Nähe gibt es zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Rhein-Wupper-Immo Kennzahlen
Nur sichtbar für registrierte User
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rhein-Wupper-Immo
Tel.:
0212 - 64 27 320
Tags:
Lottoannahmestelle Düsseldorf, Lottoannahmestelle Postfiliale